Schon im 19. Jahrhundert waren Formen des Arbeitsrechtes erkennbar. Heutzutage ist dieses Recht dazu da, um dem unselbstständigen Arbeiter rechtlich zu unterstützen. Dabei unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Recht. Ersteres beinhaltet die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und behandelt Themen, wie beispielsweise Teilzeit und den Kündigungsschutz. Das kollektive Arbeitsrecht dient dazu, um das Verhältnis der Arbeitnehmer zu einem oder mehreren Arbeitgebern, beispielsweise durch Tarifverträge zu regeln. Ebenfalls der Mindestlohn, sowie der Tariflohn und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind im Recht für Arbeit geregelt.

Regelungen im Recht für Arbeit

Das Arbeitsrecht regelt unter anderem die Arbeitszeit. Für die im Arbeitsvertrag festgehaltene und bezahlte Tätigkeit, benötigt der Arbeitnehmer eine bestimmte Arbeitszeit. Durch gesetzliche Bestimmungen werden die Arbeitszeit, wie auch Unterbrechungen, sowie Pausen und Urlaub geregelt. Darüber hinaus ist im Recht für Arbeit exakt geregelt, wann der Arbeitnehmer mit seiner Arbeit beginnt und damit aufhört. Darüber hinaus werden die Arbeitsschutzbestimmungen geregelt.

Das Recht für Arbeit regelt die Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis kann rechtlich vom Arbeitgeber, sowie vom Arbeitnehmer beendet werden. Der Vorgesetzte kann mehrere Gründe für eine Entlassung einbringen und eine der verschiedenen Formen der Kündigung aussprechen. Eine personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer lange oder häufig krank war und daher die Arbeitsbedingungen nicht mehr erfüllen kann. Die betriebsbedingte Kündigung erfolgt dann, wenn Arbeitsplätze abgebaut werden müssen oder ein Mangel an Aufträgen herrscht. Eine
verhaltensbedingte Entlassung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer die Bestimmungen im Arbeitsvertrag nicht einhält und mehrere Abmahnungen bekommt.

Regelungen zum Urlaub 

Das Recht für Arbeit beinhaltet auch die Regelung zur Befreiung der Arbeitspflichten, damit sich der Arbeitnehmer erholen kann. Der Lohn wird dabei weiter gezahlt. Jeder Arbeiter, auch Aushilfen, Teilzeitarbeiter, Volontäre oder Praktikanten hat Anspruch auf einen Mindesturlaub. Der Urlaubsanspruch erfolgt jeweils für das jeweilige Kalenderjahr. Besteht die Arbeitswoche aus sechs Tagen, beträgt der Mindesturlaub im Jahr vier Wochen. Arbeitet ein Angestellter fünf Tage in der Woche, beträgt der Mindesturlaub zwanzig Tage. Andere Bestimmungen gelten nur, wenn diese in Einzelarbeitsverträgen oder in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen separat aufgeführt sind. Meistens wird dann laut Gesetz vom Mindesturlaub abgewichen. Dabei wird der Urlaubsanspruch ausschließlich aufgestockt.

Ein Anwalt kann helfen

Handelt es sich um schwierige Situationen und der Arbeitgeber ist zum Beispiel mit der Höhe seiner Abfindung nicht zufrieden, ist es empfehlenswert einen Anwalt, wie zum Beispiel Rechtsanwalt Dr. Manfred Laumann, aufzusuchen, der sich auf das Arbeitsrechtgesetz spezialisiert hat. Ebenfalls bei einer Kündigung, gegen die geklagt wird, ist ein Fachanwalt hilfreich, der eine fundierte Beratung rund um das Thema Recht für Arbeit anbietet. Ebenfalls Informationen über das Arbeitnehmerrecht und das Vertragsrecht oder das Wirtschaftsrecht gehören zur Tätigkeit des Anwaltes, der den Arbeitnehmer bestmöglich unterstützt.

 

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