Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten in allen erbrechtlichen Fragen. Die Rechtsgrundlage dieses Fachgebiets wird durch das Erbrecht dargestellt. In diesem Gesetzestext sind alle relevanten Bestimmungen und Verordnungen festgelegt, die den Nachlass Verstorbener betreffen und den Übergang von Rechten und Pflichten an die  Erben regeln. Zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Anwalt für Erbrecht ist der Fachanwalt oft auch als Notar tätig, der als Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker unterschiedliche Aufgaben wahrnimmt.   

Um die Zulassung für dieses Fachgebiet zu erhalten, müssen Anwälte gemäß des § 14f der Fachanwaltsordnung (FAO) besondere Kenntnisse in den Bereichen materielles Erbrecht, Internationales Privatrecht im Erbrecht, Vertrags- und Testamentsgestaltung, Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung nachweisen. Zu ihrem Fachgebiet zählt auch die Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft. Außerdem müssen sie fundierte Kenntnisse in den steuerrechtlichen Bezügen zum Erbrecht haben und die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung kennen. Zu den Hauptaufgaben des Fachanwalts gehört die Unterstützung seiner Mandanten bei Erbstreitigkeiten. Er hilft seinen Klienten, wenn diese ihr Vermögen vererben möchten und berät sie dabei in Steuerfragen. Außerdem nimmt er die Interessenten der Mandanten wahr, wenn diese in Erwägung ziehen, auf ihre Erbschaft zu verzichten. Der Fachanwalt für Erbrecht berät als Notar über die Möglichkeiten einer Testaments-Gestaltung und beurkundet dieses bei Fertigstellung. Gleichzeitig verpflichtet er sich, das Testament einer amtlichen Verwahrung zu übergeben.   

Die Testamentseröffnung zählt ebenfalls zu seinen Aufgabengebieten. Viele Fachanwälte verfügen dafür sogar über eine zusätzliche Ausbildung als Testamentsvollstrecker. Er kennt sich auch in der Testamentsauslegung aus, durch die sichergestellt werden soll, dass der letzte Wille des Erblassers in dessen Sinn erfüllt wird. Bei Verdacht auf Fälschung eines Testaments, unterstützt der Fachanwalt seine Mandanten bei der Anfechtung. Ein Erbrechtsanwalt ist ebenfalls beratend tätig und verfügt über entsprechende Kenntnisse im Steuerrecht, durch die er Mandanten vor zu hohen Schenkungs- und Erbsteuern bewahrt. Da er die Regelungen zur Gesetzlichen Erbfolge kennt, unterstützt er die Mandanten, damit diese zu ihrem Recht hinsichtlich ihrer Pflichtteile am Erbe kommen. Er ist auch berechtigt, nach Erteilung eines Mandats, Gerichtsprozesse für seine Mandanten zu führen. Er klärt dabei ebenfalls, ob Erben erbberechtigt sind oder sich als erbunwürdig erweisen.   

Wenn mehrere Erben durch den Erblasser benannt werden, handelt es sich oft um eine Erbengemeinschaft. In solchen Fällen kommt es nicht selten zu Streitigkeiten, wenn mehrere Erben ein Erbstück teilen müssen. Der Fachanwalt erstellt dann einen Teilungsplan oder leitet eine Auseinandersetzungsklage in die Wege. Bei der Planung der Unternehmensnachfolge steht der Fachanwalt seinen Mandaten ebenfalls beratend zur Seite. Er kennt die gesetzlichen Grundlagen und weiß, ob sich eine Übergabe der Firma zu Lebzeiten lohnt oder erst nach dem Erbfall durchgeführt werden sollte. Um die Unternehmensnachfolge zu regeln, ist meist ein Erbvertrag sinnvoll. Dieser Vertrag wird ebenfalls vom Fachanwalt erstellt.   

Ein Erbvertrag ist auch bei der Sicherung von Entgelten, die bei Vorauszahlungen für Pflegeleistungen gesichert sein müssen und bei Grundstücksübertragungen notwendig. Der Fachanwalt für Erbrecht, wie beispielsweise die Britta Nierfeld Rechtsanwältin, unterstützt die Erben bei der Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht. Das amtliche Dokument wird benötigt, um sich als Erbe bei einer Bank oder einer Versicherung auszuweisen.   

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