Mit dem Begriff Verkehrsrecht wird allgemein das Straßenverkehrsrecht bezeichnet. Jeder Bürger ist täglich als Autofahrer, Fahrrad- und Motorradfahrer oder als Fußgänger Teil des Straßenverkehrs und muss die entsprechenden Vorschriften und Regeln einhalten. Das Straßenverkehrsrecht soll einen funktionstüchtigen und sicheren Verkehrsfluss gewährleisten. Zum Verkehrsrecht gehören ebenfalls das Luftfahrtsrecht, das Eisenbahnrecht und das Seeschifffahrtsrecht sowie das Recht über den Verkehr auf den Wasserstraßen der Binnenschifffahrt.   

Durch die Vielfalt der Vorschriften und Regelungen stellt das Straßenverkehrsrecht einen sehr komplexen Rechtsbereich dar. In einer detailreichen Gesetzgebung sind die Regeln zusammengefasst, die für jeden Verkehrsteilnehmer verbindlich sind. Die Geschichte der Gesetzgebung im Verkehrsbereich beginnt im Jahr 1909, als erstmals eine derartige Gesetzgebung in Kraft trat. Da am Beginn des 20. Jahrhunderts die Motorisierung der Gesellschaft immer stärker zunahm, mussten entsprechende rechtliche Grundlagen zur Regelung des Straßenverkehrs geschaffen werden. Die heutige Gesetzesvorlage entspricht in vielen Dingen den ursprünglichen Regelungen. In der Straßenverkehrsordnung sind Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr geregelt.   

Der Gesetzestext umfasst auch einen Abschnitt über die Erteilung und Entziehung von Führerscheinen sowie die rechtlichen Voraussetzungen für die Verhängung des Fahrverbots. Außerdem sind Strafvorschriften hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgelegt. Weitere Bestimmungen zum Punktesystem und Thema Gefährdungshaftung durch die Fahrzeughalter sind ebenfalls rechtlich geregelt. Das Gesetz berücksichtigt im Falle eines Unfallschadens und der möglichen Ersatzpflichten die Halter- und Fahrzeugdaten. Im Straßenverkehrsgesetz ist der Bußgeldkatalog verankert, der für verschiedene Rechtsverstöße unterschiedliche Strafen vorsieht. Bestandteile des Straßenverkehrsgesetzes sind allgemeine Verkehrsvorschriften, Grundlagen zur Haftung bei Verkehrsverstößen sowie unterschiedliche Straf- und Bußgeldvorschriften. Außerdem ist das Verkehrszentralregister, das Fahrzeugregister und das Fahrerlaubnisregister ebenfalls Bestandteil des Straßenverkehrsgesetzes.   

Das Gesetz besteht somit aus mehr als 60 Paragraphen, Vorschriften und Übergangsregelungen. Zu den bekanntesten Paragraphen zählt das Gesetz zur 0,5-Promille-Grenze (§24a StVG), das vorschreibt, dass Autofahrer in Deutschland ihr Fahrzeug maximal bis zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille selbst führen dürfen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift droht Autofahrern ein hohes Bußgeld. Von Bedeutung ist ebenfalls der Paragraph zum Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Damit ist nicht gemeint, dass ein Autofahrer, der seinen Führerschein versehentlich zu Hause vergessen hat, bestraft werden soll. Das Fahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar, wenn der Fahrzeugführer überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt. Wer ohne Führerschein am Steuer eines Fahrzeugs von der Polizei erwischt wird, muss neben einem Bußgeld sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.   

Das Straßenverkehrsgesetz gehört in Deutschland zu den Bundesgesetzen und gilt in allen Bundesländern. Im Gegensatz dazu ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine bundeseinheitlich geltende Rechtsverordnung. In der Rechtsverordnung sind die Richtlinien aller Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Motorradfahrer, LKW-Fahrer, Auto-Fahrer und Fußgänger) festgelegt. Die Straßenverkehrsordnung existiert seit dem Jahr 1934 und regelt seitdem den deutschen Straßenverkehr durch verschiedene Gesetze. Änderungen der Rechtsverordnungen werden vom Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Wohnen nach Zustimmung des Bundesrates erlassen. Seit dem Inkrafttreten der  Rechtsverordnung wurde die ursprüngliche Fassung bereits mehrfach aktualisiert und modernisiert. In die gesetzlichen Regelungen sind alle Verkehrsteilnehmer, wie Personenkraftwagen, Zweiräder und Passanten, sowie Straßen und Wege, Landstraßen, und Autobahnen einbezogen.

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