Patentanwalt bezeichnet den Berufsstand einer Person, die über eine besondere Expertise auf dem Gebiet des geistigen Eigentums verfügt. Geistiges Eigentum umfasst Patente, Marken, Bilder, Filme und Texte. Patentanwälte sind entweder in privaten Patentanwaltskanzleien, in entsprechenden Abteilungen großer Industrieunternehmen oder freiberuflich tätig. 

Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Erlangung wirksamer Rechte an geistigem Eigentum, die rechtskonforme Beratung bei der Entwicklung neuer Produkte und die rechtliche Absicherung von Innovationen. Zudem vertritt ein Patentanwalt seine Mandanten vor etwaigen Patentämtern und hilft bei rechtlichen Problemen mit der Patent-, Geschmacksmuster- oder Markenanmeldung.   

Sie müssen oft auch Experten auf einem oder mehreren technischen Gebieten sein, die für das Verständnis der Erfindungen eines Kunden, zum Beispiel im medizinischen oder technologischen Bereich, wichtig sind. Gegebenenfalls kooperieren sie mit unabhängigen Gutachtern, was vor allem im Bereich des Urheberrechts in der Musikbranche oft der Fall ist. In seltenen Fällen kommt es zu kontroversen Entscheidungen, da sich Patentrechte gelegentlich von Land zu Land unterscheiden oder man nicht genau oder nur subjektiv, differenzieren kann, ob etwas unter den Schutz des geistigen Eigentums fällt.   

Die Patentanwälte in der Privatwirtschaft berechnen den Preis für ihre Dienstleistungen in ähnlicher Weise wie Rechtsanwälte. Einige Arbeiten können aber auch zu einem Festpreis für den jeweiligen Auftrag in Rechnung gestellt werden, wie zum Beispiel die Erstellung eines Antrages. Komplexere und längere Fälle müssen jedoch pro Stunde bezahlt werden. Selten unterbieten die Preise aber die vierstellige Marke.   

Neben einer genossenen, fundierten Jura-Ausbildung ist ein Patentanwalt, wie er bei der GESTHUYSEN Patent- und Rechtsanwälte zu finden ist, häufig ein studierter Naturwissenschaftler und kann Abschlüsse in Ingenieurswesen, Physik Mathematik, Chemie, Biochemie oder Ähnlichem vorweisen. Anschließend sammeln sie die gewünschte Erfahrung in einer Kanzlei oder Großunternehmen. Es ist strengstens verboten sich als Patentanwalt zu bezeichnen, wenn man nicht die Nötige Qualifikation vorweisen kann. Ferner muss man mindestens drei Jahre unter Aufsicht eines bereits ausgebildeten Anwalts praktizieren, bevor man den Titel erhält. 

Falls man Patentanwalt werden möchte, hat man die Möglichkeit sich gleich in zwei Gebieten zu engagieren und etwas Abwechslung in seine akademische Laufbahn zu bringen. Folglich eignet sich dieser Beruf besonders gut für ausgebildete Wissenschaftler, welche nicht in der Forschung tätig sein wollen. Gewünschte Attribute sind, eine hervorragende mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit, der Wille zur akribischen Recherche, analytisches und kritisches Denken und Spaß an Problemlösungen.  Die Verdienstmöglichkeiten sind anfangs noch gering, da eine gewisse Einarbeitung vonnöten ist. Mit der Zeit, und einer nachgefragten Spezialisierung voraussetzend, steigt der Verdienst jedoch um ein vielfaches, gelegentlich sogar bis in den sechsstelligen Bereich. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Patentanwälte eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Einreichung eines Patents sein können und für Akademiker im wissenschaftlichen Bereich einen interessanten Berufsweg darstellen.

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