Das Ableben eines Menschen hinterlässt in der Regel nicht nur eine schmerzliche Lücke bei den Hinterbliebenen, auf der anderen Seite kommen auch viele rechtliche Aspekte hinzu, die unbedingt beachtet werden müssen. So gibt es zum Beispiel den Nachlass zu regeln, wobei hier das Vorhandensein eines Testamentes alles erheblich vereinfachen kann. Doch was macht eigentlich ein Testament aus und ab wann kann es als gültig angesehen werden? Welche Anforderungen muss ein solches Schriftstück erfüllen, wenn es von einem Gericht akzeptiert werden soll? Wir haben uns mit den Hintergründen zum Thema Testament auseinandergesetzt und wollen an dieser Stelle hilfreiche Ratschläge geben, wie der Letzte Wille in eine korrekte Form gebracht werden kann. 

Definition des Testaments

Ein Testament ist eine Hinterlassenschaftserklärung. Durch dieses wird beispielsweise bestimmt, wer das Eigentum einer Person nach dem Tod erhält oder wer die Kontovollmachten zugesprochen bekommt. Allerdings kann der Letzte Wille noch weit über diesen Punkt hinausgehen, denn auch Angelegenheiten, wie die Modalitäten der eigenen Beerdigung lassen sich über ein solches Schriftstück regeln. 

Das Prinzip dahinter ist, dass dem Letzten Willen einer Person zwangsläufig Folge geleistet werden muss, solange durch diese nicht Gesetze verletzt oder die Rechte dritter berührt werden. Damit erhält eine Person auch nach ihrem Ableben noch einen gewissen Entscheidungsspielraum, sodass die sterblichen Überreste Beispielsweise nicht einfach verbrannt werden dürfen, wenn eine Erdbestattung gewünscht wird.   

Form eines Letzten Willens   

Der Letzte Wille kann in der Regel formlos ausgesprochen werden, denn für die Anfertigung eines solchen Dokumentes gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Dies bedeutet, dass einige Worte auf einem Blatt Papier mit der eigenhändigen Unterschrift der Person versehen, schon einen Ausspruch des letzten Willens darstellen können. Die meisten Menschen, die sich hier auch rechtlich absichern wollen, gehen zu einem Notar und lassen das Dokument entsprechend beglaubigen. Hierdurch erhält es die maximale Rechtssicherheit, denn die Unterschrift muss eigenhändig vor dem Notar geleistet werden. 

Rechtsgültigkeit 

Es muss unabweisbar festgestellt werden, dass ein Dokument aus freien Stücken vom Erblasser erstellt wurde. Fremde Einflüsse oder die Ausnutzung von Momenten, in denen keine geistige Klarheit herrschte, machen ein solches Dokument unwirksam. Dieser Umstand muss allerdings nachgewiesen werden, denn nur dann kann ein entsprechendes Dokument angefochten werden.   

So werden im Rahmen der Prüfungen sogar Schriftproben durchgeführt, sodass die Unterschrift auf dem Dokument mit anderen Schriftstücken, die definitiv vom Verstorbenen unterzeichnet wurden, verglichen wird. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass es sich nicht um einen Betrug handelt, der andere um ihr Erbe bringen soll.   

Hinterlegung beim Notar   

Ein entsprechendes Dokument kann zur Sicherheit auch beim Notar hinterlegt werden. Erhält dieser Kenntnis vom Tod der jeweiligen Person, wird das Testament eröffnet, sodass die Hinterbliebenen dann in rechtlich vorgeschriebener Form über den letzten Willen des Verstorbenen informiert werden.

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