Wer Eigentümer einer Eigentumswohnung ist, muss sich mit verschiedenen Gegebenheiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft abfinden. Es ist klar, dass das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander geregelt sein muss. Nur in dem Fall kann man davon ausgehen, dass ein friedliches Miteinander überhaupt möglich ist. So muss zum Beispiel feststehen, welche Veränderungen ein Miteigentümer an seiner Wohnung vornehmen kann. Wenn davon die anderen Miteigentümer betroffen sind, kann es sein, dass das WEG Recht, wie es beispielsweise von Rechtsanwalt Robert Düpmeier vertreten wird, die Zustimmung dieser verlangt. Wenn die übrigen Wohnungseigentümer nicht zustimmen, kann eine schwerwiegende Veränderung eben nicht durchgeführt werden. Es wäre fatal, wenn solche Einzelheiten nicht im Gesetz geregelt wären. Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander wäre nur sehr schwer zu regeln. Es bestünde Unklarheit darüber, wie man in bestimmten Fällen vorgehen muss.  Das WEG Recht ist auch die Grundlage dafür, wie bei den Eigentümerversammlungen vorgegangen wird. Es regelt, wie die Abstimmungsverhältnisse sind und welche Befugnisse der Verwalter einer WEG-Gemeinschaft hat. Sollte es dennoch zu Unklarheiten kommen, können zum Beispiel bestimmte Tagesordnungspunkte einer Wohnungseigentümerversammlung angefochten werden. Dann muss ein Gericht über diese Einzelheiten entscheiden. Ebenso kann man dieses anrufen, wenn man mit der Arbeit eines Verwalters nicht einverstanden ist oder dieser abberufen werden soll. Auch in dem Fall dient immer das WEG-Recht als Grundlage. Es schreibt nämlich vor, welche Arbeiten ein Verwalter verrichten soll oder wie dieser abberufen werden kann.   

Das WEG-Recht dient auch mit als Grundlage, wenn Wohnungseigentum in das Grundbuch eingetragen werden soll. Hier sind zum Beispiel bestimmte Dinge wie die Abgeschlossenheit der Wohnung vorgeschrieben. Nur wenn diese vorliegen, kann überhaupt Wohnungseigentum begründet und in das Grundbuch bei dem zuständigen Amtsgericht eingetragen werden. Wenn bestimmte Vorschriften von Anfang an beachtet werden, hat man später wesentlich weniger Schwierigkeiten. So mancher Rechtsstreit kann dadurch in der Zukunft vermieden werden. Es ist nicht Sinn der Sache, dass es immer zu Unklarheiten kommt, wenn man eine Eigentumswohnung käuflich erwirbt.   

Das WEG Recht sollte aber auch möglichst klar verständlich sein. Wenn es zu unübersichtlich ist, hält es viele Interessenten davon ab, dass sie sich eine Eigentumswohnung kaufen. Es wäre dann auch so, dass Gerichtsverfahren sehr lange dauern, wenn sie sich mit Wohnungseigentumssachen befassen. Der Gesetzgeber ist in dem Fall dazu aufgerufen, dass er dieses rechtsgebiete übersichtlich gestaltet. Auch Einzelheiten sollten dennoch gut zu regeln sein. Dann ist das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gut geregelt und es kommt zu weniger Unstimmigkeiten. Wer eine Eigentumswohnung erworben hat, sollte sicher sein, dass er schnell und zuverlässig zu seinem Recht kommt. Dann gibt es bei dem Kauf einer Wohnung jetzt und in der Zukunft keine Schwierigkeiten.

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