Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht - WEG - regelt die Rechtsbeziehungen der Inhaber dieser Rechte untereinander, gegenüber Dritten und gegenüber dem Staat. In den fast sieben Jahrzehnten seines Bestehens hat sich das Wohnungseigentumsrecht zu einem eigenständigen Gebiet des Zivilrechts entwickelt, das überwiegend von spezialisierten Anwälten betreut wird.

Ein qualifizierter Anwalt für WEG Recht wie etwa Dietmar G. Frei in Düsseldorf betreut unterschiedliche Mandanten - meist Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften und die Verwalter von Wohnungseigentum. Da ein Teil der Eigentumswohnungen vermietet ist, sind auch fundierte Kenntnisse im Mietrecht notwendig, um die Vermieter, Verwalter und Mieter von Eigentumswohnungen angemessen beraten zu können. Für gewöhnlich bewerben sich die einschlägigen Kanzleien als Anwalt WEG Recht und Anwalt Mietrecht.  

Der Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist ein Rechtsanwalt, der an fachspezifischen Lehrgängen teilgenommen hat und die Erlaubnis erworben hat, den Titel eines Fachanwalts zusätzlich zur Berufsbezeichnung zu führen. Die Bezeichnung Fachanwalt weist nur auf die erworbenen Qualifikationen hin, er begründet keine besonderen Rechte oder Pflichten.   

Der Anwalt WEG Recht ist neben dem WEG und dem Mietrecht häufig auch mit dem Pachtrecht, dem Nachbarrecht, dem Maklerrecht, dem Immobilienrecht, dem Steuerrecht und dem - oft kommunalen - Öffentlichen Recht befasst.   

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird Eigentümer am Sondereigentum Wohnung und am Gemeinschaftseigentum, dem Teil des Hauses, der nicht Wohnzwecken dient. Das WEG weist der Eigentümerversammlung als Organ der Eigentümergemeinschaft grundlegende Rechte bei der Verwaltung der Immobilie zu. In der Teilungserklärung, in der die Aufteilung einer Immobilie in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum begründet wird, wird die Stimmverteilung und Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung individuell geregelt, soweit das WEG nicht bindende Vorschriften enthält. Die Eigentümerversammlung bestimmt auch den Verwalter einer Wohnanlage.  

Ein wichtiger Teil der Tätigkeit eines Anwalts WEG Recht besteht in der Wahrung der Rechte von Wohnungseigentümern gegenüber seiner Wohnungseigentümergemeinschaft. Vor allem Beschlussfassungen über Umlagen zu Renovierungsmaßnahmen und deren Umfang sind häufig Anlass zu juristischen Auseinandersetzungen.  

Ein weiteres besonderes Rechtsverhältnis besteht zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Verwalter, dem neben den administrativen Aufgaben das Recht zusteht, in dringenden Fällen besondere Maßnahmen zu ergreifen, und darüber hinaus die Pflicht hat, für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen.   

Die Eigentümergemeinschaft benötigt dann anwaltliche Hilfe, wenn gegen einen Miteigentümer, der den Hausfrieden erheblich stört oder seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft nicht nachkommt, vorgegangen werden muss. Auch sind unangemessene Auflagen der Kommunen nicht selten ein Anlass für eine anwaltliche Tätigkeit.  

Dem Verwalter von Wohnungseigentum sind vom WEG umfangreiche Aufgaben zugewiesen, darunter der Vollzug von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Vertretung durch einen Anwalt WEG Recht benötigt er u. a. stets dann, wenn von einzelnen Eigentümern Art und Umfang seiner Umsetzung eines Eigentümerbeschlusses oder Art und Umfang einer wegen ihrer Dringlichkeit unabweisbaren Maßnahme angefochten werden. 

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