Erbrecht ist ein interessantes Rechtsgebiet, auf das sich viele Kanzleien spezialisieren. In ihr arbeiten Rechtsanwälte, die sich primär auf das Erbrecht und seine Varianten ausrichten und ihre Mandanten beraten. Diese Rechtsberatungen und Vertretungen können vor und während des Erbfalls erfolgen.

Zuerst wendet sich der Spezialist dem Zeitraum vor der eigentlichen Erbschaft zu. Viele Menschen haben ihr Vermögen zu vererben. Sie wollen im Voraus sicherstellen, dass das Unternehmen, seine Anteile oder das übrige Vermögen in die richtigen Hände fällt.

Aus diesem Grund suchen sie eine Kanzlei für Erbrecht auf. In Nürnberg sind z.B. die Rechts­an­wäl­te Schnell & Kol­le­gen GdbR auf erbrechtliche Fälle spezialisiert. Hier finden sie einen Vertrauten, der sich entsprechend seinem Berufsrecht um ihre Belange kümmert. Dazu gehört zuerst ein Testament. Mit diesem legt der betreffende Mandant fest, wer die Erbschaft bekommen soll. Außerdem sind damit auch Auflagen verbunden. Sollten sich nach dem Tod des Erblassers bestimmte Bedingungen ändern, so können diese Vorgänge sich negativ auf die Höhe der Erbschaft auswirken.

Besonders wichtig ist die Erbfolge bei der Überlassung eines Unternehmens. Hier kann die Kanzlei für Erbrecht die Umwandlung in eine Stiftung vorbereiten. Dieser Schritt erfolgt meisten, wenn die direkten Erben nur begrenzt oder nicht in der Lage sind, den Betrieb fortzuführen.

Auch der Erbvertrag wird durch die Kanzlei errichtet. Ist der Erbe nach dem Tod des Erblassers bekannt, so kann sie ihn vertreten. Sie prüft und setzt die Erbansprüche durch. Dazu zählen der Pflichtteil und das Vermächtnis. In dieser Funktion ist die Kanzlei für Erbrecht auch als Testamentsvollstrecker tätig.

Die Kooperation mit der Kanzlei für Erbrecht setzt ein großes Vertrauen aller Beteiligten voraus. Schon bei Beginn des Vorganges werden die Kosten der Beteiligten festgehalten. Ferner begegnet die Kanzlei den Chancen und Risiken, die sich aus der Erbschaft ergeben können, wenn es zum Rechtsstreit mit anderen natürlichen oder juristischen Personen kommen sollte.

Wichtig sind die Gebühren, die die Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten in Rechnung stellt.

Diese richtet sich beispielsweise nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Sollte dieser Satz jedoch für die Berechnung der Erbschaft zu hoch sein, so sind abweichende Verhandlungen möglich. Bei kurzen Gesprächen erfolgt die Abrechnung in Takteinheiten. Der Mandant kann zuvor rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Nach Rücksprache mit den Sachbearbeitern der Versicherung übernimmt diese die mit der Beratung verbundenen Kostenanteile.

Neben den Stundensätzen fallen bei der Beauftragung einer Kanzlei für Erbrecht weitere Kosten an. Dazu gehören die Aufwendungen für die gemachten Kopien. Hier bietet sich eine Anfrage an. Sollten die von der Kanzlei zu kopierenden Seiten beispielsweise Fünfzig Cent pro Seite kosten, so sollte der Mandant die Kopien in einem Kopiershop anfertigen und somit einen Teil der Kosten sparen. Jede Stunde wird zudem separat abgerechnet.

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