Immer wieder kommt es zu Streitfragen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sind die Fronten erst einmal verhärtet, führt der Weg häufig zum Arbeitsgericht. Grundsätzlich besteht bei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang, sondern erst wenn der Fall vor das Landesarbeitsgericht oder das Bundesarbeitsgericht ist ein Anwalt verbindlich. Empfehlenswert ist es, dennoch bereits in der Frühphase einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um Fehler zu vermeiden und durch eine gute Beratung ein optimales Vorgehen sicher zu stellen.

Finanzielles Risiko wird häufig unterschätzt

Da eine anwaltliche Vertretung keine Pflicht ist vor dem Arbeitsgericht, entschließen sich viele Arbeitnehmer das anwaltliche Honorar einzusparen. Doch auch wenn sich der Arbeitnehmer im Recht fühlt und sich seiner Sache sicher ist, können ihm Fehler unterlaufen, die im schlimmsten Fall einen hohen finanziellen Verlust mit sich bringen. Wer vor dem Arbeitsgericht unterliegt, der verliert nicht nur Ansprüche, die er einklagen wollte, sondern muss auch die Prozesskosten und die Anwaltskosten des Arbeitgebers tragen. Gerade Themen wie Kündigungsschutz, Abfindungszahlungen, Nachzahlungen landen häufig vor dem Arbeitsgericht und hier geht es für den Arbeitnehmer häufig nicht nur um Geld, sondern um die Lebensgrundlage. Gerade deshalb sollte auf einen anwaltlichen Beistand nicht verzichtet werden. Mit etwas Glück lassen sich Streitfragen mit anwaltlicher Hilfe sogar außergerichtlich klären. Ist dies nicht der Fall, so kümmert sich der beauftrage Anwalt um alle Schritte, die im Laufe des Verfahrens nötig sind und unterstützt seinen Klienten in allen Belangen rund um den Fall.

Die Erstberatung ist entscheidend

Empfehlenswert ist es, bei Fragen rund um das Arbeitsrecht einen Anwalt zu konsultieren, z.B. Ammermann Knoche Boesing Rechtsanwälte Notare Steuerberater. Hierbei sollten Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und sonstige Dokumente, die Aufschluss über die Streitfrage geben können griffbereit gehalten werden. Gerade das Arbeitsrecht ist für den Laien kaum überschaubar und so bringt ein Gespräch mit dem Anwalt häufig Klarheit. Oft reicht ein informatives Gespräch bereits aus, um nochmals mit dem Arbeitgeber zu sprechen, da dann auf Fakten verwiesen werden kann. Hilft das Gespräch nicht, kann es sinnvoll sein, dass der Anwalt den Schriftverkehr mit dem Arbeitnehmer einleitet oder direkt die Klage einreicht. Auch hier sollten sich Arbeitnehmer auf die Einschätzung des Fachanwalts für Arbeitsrecht verlassen, denn dieser kennt alle Fallstricke und weiß genau, worauf es ankommt. Sehr wichtig ist es wirklich auf einen Fachanwalt zu setzen, da dieser täglich mit der Materie beschäftigt ist und sich nicht erst einlesen muss. Eventuell kann jemand aus dem Bekanntenkreis einen Fachanwalt für Arbeitsrecht empfehlen, wenn nicht hilft ein unverbindliches Erstgespräch, denn auch im Bereich Arbeitsrecht sollte der Klient dem Anwalt vertrauen. Bleiben Zweifel, sollte ein anderer Anwalt beauftragt werden.

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