Im Laufe der Jahrzehnte wurden die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt. Sie können sich in einer ganzen Reihe von Punkten gegenüber ihren Arbeitgebern durchsetzen und so für sich günstige Bedingungen aushandeln. In diesem Rahmen entstand das Arbeitsrecht. Es handelt sich um eine Sonderform des Zivilrechts und konzentriert sich auch auf den gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten. Im Einzelnen handelt es sich dabei beispielsweise um verschiedene Arbeitszeit- und Arbeitsplatzschutzgesetze. Einen wichtigen Punkt betrifft das Tarifvertragsrecht. Es findet Anwendung, wenn die Belegschaft beispielsweise gewerkschaftlich organisiert ist und einen Betriebsrat wählen durfte.
Über das Arbeitsrecht wird die tägliche Arbeitszeit geregelt. Das gilt auch für die erlaubten Überstunden. Außerdem kommen für Erwachsene, Jugendliche und Auszubildende unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in Betracht. Auszubildende und Jugendliche dürfen nicht für jede Arbeit herangezogen werden. Schwangere schützt das Gesetz ebenfalls. So dürfen sie ab einer im Mutterschutzgesetz festgelegten Frist keine körperlich belastenden Arbeiten mehr für den Arbeitgeber ausführen. Auch nach der Geburt ihres Kindes gewährt ihr das Mutterschutzgesetz einige Wochen Schonung, die ihr und dem Kind guttun.
Die arbeitsrechtlichen Vorschriften müssen bereits bei der Ausarbeitung eines Arbeitsvertrages berücksichtigt werden. Zwar darf der Arbeitgeber nach dem Arbeitsrecht einen entsprechenden Vertrag erstellen, dieser hat jedoch bestimmten Kriterien zu entsprechen. So dürfen nur Punkte aufgenommen werden, die sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen und den unterlegenen Vertragspartner nicht benachteiligen. Derartige Klauseln sind später unwirksam, wobei der restliche Arbeitsvertrag jedoch nach wie vor gültig ist. Neben Arbeitsverträgen für einzelne Mitarbeiter gibt es auch Tarifverträge, die für alle vergleichbaren Angestellten und Arbeiter eines Tarifbereichs gültig sind.
Wenn sich ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in seinen Rechten verletzt sieht, sollte er einen Fachanwalt wie von der Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann konsultieren. Dieser prüft, ob eine Abmahnung in diesen Fällen rechtlich möglich ist und der Arbeitnehmer diesbezüglich bei einem weiteren Verstoß verbindlich gekündigt werden kann. Ist dieses nicht der Fall, kann der Arbeitnehmer mithilfe einer Kündigungsschutzklage seinen Arbeitsplatz erfolgreich verteidigen. Das Recht regelt auch die Bedingungen, unter denen die Arbeitsverträge auf Gegenseitigkeit gekündigt werden können und welche Abfindung der Arbeitnehmer beanspruchen darf. Kommt es zum Prozess vor dem Arbeitsgericht, sollten sich beide Parteien jeweils von ihrem Anwalt beraten und anschließend vertreten lassen.
Das Arbeitsrecht ist auch hinsichtlich der entsprechenden Mobbingfälle von großer Bedeutung. Es räumt dem Betroffenen eine Reihe von Möglichkeiten ein, mit denen er sich gegen Angriffe wehren kann. Hier setzt auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers an, der seinen Mitarbeiter vor den persönlichen Angriffen verteidigen muss. Solche Maßnahmen bestehen beispielsweise in einer Abmahnung oder der Kündigung des Angreifers.
Hat die Belegschaft einen Betriebsrat gewählt, dann kann sich dieser während seiner Amtszeit und Tätigkeit auf verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen berufen. Er handelt beispielsweise die Betriebsvereinbarungen mit den Vertretern der Geschäftsleitung aus. Während seiner Amtszeit genießen die Mitglieder jeweils einen erweiterten Kündigungsschutz.

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