Streitigkeiten in Arbeitsverhältnissen kommen häufig und in vielfältiger Form vor. Oftmals sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche überfordert; hier hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die betroffene Person oder das Unternehmen sind bei einem Fachanwalt hervorragend aufgehoben, da sich Fachanwälte auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert haben. Das Arbeitsrecht an sich ist äußerst komplex, sodass der Gesetzgeber dieses von der ordentlichen Gerichtsbarkeit getrennt hat.

Viele Sachgebiete beim Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht können viele Probleme auftreten. In den meisten Fällen wenden sich Arbeitnehmer an einen Fachanwalt. Ein sozial sehr schwerwiegendes Ereignis ist sicherlich eine Kündigung seitens der Arbeitgeberseite. Tritt diese unerwartet ein und hat der Arbeitnehmer beispielsweise diverse Unterhaltsverpflichtungen, kann die Kündigung zu großen finanziellen Problemen führen. Fällt das Arbeitsverhältnis jedoch unter das Kündigungsschutzgesetz, sollte man die Kündigung als Arbeitnehmer auf keinen Fall akzeptieren. Innerhalb einer 3-Wochenfrist ab Zugang der Kündigung kann sich der Arbeitnehmer mittels einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht zur Wehr setzen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hier die Vertretung übernehmen und die entsprechende Klage fertigen. Es kann jedoch auch vorab ein Beratungsgespräch mit dem Fachanwalt vereinbart werden. Dieser kann sodann zunächst die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage darlegen oder alternativ nach außergerichtlichen Lösungen suchen. Weitere Sachgebiete im Arbeitsrecht sind unter anderem noch Zahlungsansprüche, tarifliche Eingruppierung sowie Zeugniserteilung und –korrektur. In den letzten Jahren ist auch das Mobbing bei Arbeitsverhältnissen in den Fokus gerückt. Hier ist eine anwaltliche Beratung in jedem Fall zu empfehlen, da hier die Beweislage häufig sehr kompliziert ist. Nur ein Fachanwalt ist hier meist in der Lage, die Rechte des Betroffenen durchzusetzen. Grundsätzlich kann jede Partei zunächst eine Klage vor dem Arbeitsgericht ohne Anwalt einreichen. Je komplexer jedoch die Sachgebiete sind, umso schwieriger wird es dann jedoch für die Partei, sich selbst adäquat vor Gericht zu vertreten. Ist die Gegenseite anwaltlich vertreten, kann man im Verfahren schnell benachteiligt sein.

Die drei Instanzen beim Arbeitsrecht

Wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gliedert sich die Arbeitsgerichtsbarkeit ebenfalls in drei Instanzen. Wird einer Klage vor dem Arbeitsgericht nicht oder teilweise nicht stattgegeben, hat die unterlegene Partei die Möglichkeit, vor dem zuständigen Landesarbeitsgericht Berufung einzulegen (II. Instanz). Hier besteht dann in jedem Fall Anwaltszwang, sodass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie zum Beispiel Rechts­an­wäl­te Schnell & Kol­le­gen GdbR, hinzuzuziehen ist. Wird auch das Berufungsverfahren negativ entschieden, bleibt als letzte Möglichkeit die Einlegung einer Revision (III. Instanz) vor dem Bundesarbeitsgericht; diese Entscheidung ist dann jedoch unanfechtbar. Auch viele Unternehmen lassen sich in der heutigen Zeit arbeitsrechtlich von Fachanwälten beraten. Dies kann beispielsweise im Vorfeld bei der Erstellung eines Sozialplans bei Massenentlassungen sein oder auch bei der Fertigung einer Aufhebungsvereinbarung mit der Klägerseite.

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