Eine gute Fahrt wünscht man jemandem, der nach Hause fährt oder vielleicht sogar eine wirklich lange Strecke vor sich hat. Wenn man die hohen Zahlen an Autos auf den Straßen bedenkt und auch die Anzahl an Staus und Unfällen jeden Tag, so ist dies ein Wunsch, welcher immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Man sollte vermutlich nicht zu sehr daran denken, was alles auf einer Autofahrt passieren kann, aber hin und wieder kann dies nicht schaden. Damit es zu weniger Unfällen kommt, gibt es auf den Straßen der Regionen Regeln. Ob das die Straßenverkehrsordnung ist oder andere Regeln stehen außen vor. Falls solche Regeln bewusst oder unbewusst verletzt werden, so tritt das Verkehrsrecht in Aktion.


Was gehört dazu?

Im groben geht darum wie man von einem Ort zum anderen gelangt. Das Verkehrsrecht beinhaltet auch den Weg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Am geläufigsten dürfte es aber bei Fahrern von PKWs und LKWs sein, da diese Fahrzeuge am meisten in Verstöße involviert sind. Das wundert auch nicht, wenn man die Anzahl an zugelassenen Fahrzeugen bedenkt. Es gilt nur zu bedenken, dass auch ein Fußgänger oder Radfahrer sich an die Regeln im Straßenverkehr halten muss und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln Vorschriften einzuhalten sind.


Was passiert bei einem Verstoß?

Die bekannteste Handhabe bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht ist der Bußgeldkatalog. Ob man an einem nicht dafür vorgesehen Ort sein Fahrzeug abstellt oder ein Tempolimit überschreitet. Wer dabei erwischt wird, der erhält ein Bußgeld. Dabei kann für leichtere Verstöße auch noch ein Verwarnungsgeld ausreichen. Im Bußgeldkatalog ist aber sehr klar geregelt, welche Kosten und sonstigen Folgen auf den Beschuldigten zukommen können. Dabei kann es sich um eine reine Geldstrafe handeln oder auch zu einem Fahrverbot führen. Wer sogar Straftaten im Straßenverkehr begeht, der muss auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Neben dem Bußgeldkatalog gelten auch viele andere Dinge, welche im Verkehr passieren als Verstoß. Läuft man grundlos über eine Straße und behindert somit den Straßenverkehr, so kann man dafür ebenfalls belangt werden. Nicht vergessen sollte man, dass, selbst wenn man nicht in einem Fahrzeug unterwegs ist, trotzdem die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, falls das Fehlverhalten im Straßenverkehr zu schwerwiegend war. Als Beispiel kann das Verhalten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss herangezogen werden. Auch auf dem Fahrrad oder zu Fuß kann man eine Gefahr für andere Teilnehmer werden. Ist dies der Fall und man wird von der Polizei kontrolliert, so kann ein Gericht entscheiden, dass diese Person generell kein Fahrzeug führen sollte oder zumindest für eine bestimmte Zeit, mit der Auflage einer medizinischen Untersuchung zur Fahrtüchtigkeit. Das ist in groben Zügen das Verkehrsrecht.

Weiteres zu diesem Thema können Sie bei Schild & Schütze Rechtsanwälte lesen.

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