Der gewerbliche Rechtsschutz befasst sich mit bestimmten gewerblichen Schutzrechten von einzelnen Gewerbetreibenden. In der Regel geht es vor allem um gewerbliche Schutzrechte an immateriellen Gütern, wie beispielsweise einer Marke oder einer technischen Erfindung. Insbesondere geht es also um den Schutz des geistigen Eigentums, wobei der gewerbliche Rechtsschutz ein Teil dessen ist. Sinn und Zweck des Rechtsgebietes besteht also darin, dass der Schöpfer auch von seinen eigenen Arbeits- oder Forschungsergebnissen profitieren soll. Der Schutz des geistigen Schaffens wird auf dem gewerblichen Gebiet in verschiedene gewerbliche Schutzrechte unterteilt. Es geht hierbei vor allem um das Marken- und Kennzeichenrecht, das Designrecht sowie das Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Die gesetzlichen Vorschriften sind enorm kompliziert und unterliegen auch teilweise einer ständigen Änderung. Die Regelungen sind daher als Laie kaum überschaubar. Daher lohnt sich die Investition in eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung in jedem Fall.

Rechtsgebiete und Themenfelder
Der gewerbliche Rechtsschutz ist klar zu trennen vom Urheberrecht sowie vom Kartellrecht. Teilweise werden diese Rechtsgebiete zum gewerblichen Rechtsschutz „im weiteren Sinne“ gefasst. Das Hauptthemenfeld des Gewerbeschutzrechtes besteht aber aus den 5 folgenden Rechtsgebieten: das Patentrecht (Patentgesetz), das Markenrecht (Markengesetz), das Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG), das Gebrauchsmusterrecht (Gebrauchsmustergesetz) und das Geschmacksmusterrecht (Geschmacksmustergesetz). Der größte Unterschied zwischen dem Gewerbeschutzrecht und dem Urheberrecht besteht in den Dingen, die den Schutz erfahren soll. Beim Gewerbeschutzrecht stehen das Gewerbe und alle damit verbundenen „Dinge“ im Vordergrund, sodass es hier um den Schutz von Immaterialrechtsgütern geht. Geschützt sind nicht bloße „Gegenstände“ an sich, sondern eher nicht körperliche Dinge wie beispielsweise Verfahren, Formen oder Forschungsfortschritte. Hier stehen also eher Dinge, die mit dem Gewerbebetrieb des Unternehmens oder des Selbständigen in Verbindung stehen, im Mittelpunkt. Beim Urheberrecht hingegen geht es mehr um die geistige Schöpfung, die sich auf künstlerische und kulturelle Inhalte bezieht. Technische Erfindungen und deren Erzeugnisse können beispielsweise durch Patente geschützt werden und zählen zum Gewerbeschutz. Hierzu muss das Patent bei der zuständigen Stelle beantragt werden und nach eingehender Prüfung kann eine Patenturkunde ausgestellt werden. Dies betrifft insbesondere Dinge wie mathematische Methoden, Regeln und Verfahren für gedankliche Pläne, Entdeckungen (z.B. Tierarten), wissenschaftliche Theorien oder Programme für Datenverarbeitungsanlagen. Bei dem Schutz durch das Gebrauchsmustergesetz geht es beispielsweise um den Schutz von kleineren Erfindungen, die in der Regel sehr oft gebraucht werden und daher rechtlich als „gebrauchsüblich“ qualifiziert werden. Beispiele hierfür sind chemische Stoffe, Arzneimittel oder Nahrungsmittel.

Adressaten von gewerblichen Rechtsschutzversicherung
Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung kann im Grundsatz nach für jedes Unternehmen, jeden Betrieb oder jeden Selbständigen wichtig sein. Dies gilt insbesondere deswegen, weil jeder Gewerbetreibende viel mehr Rechtsbeziehungen eingeht und einhalten muss als eine Privatperson. Damit erhöht sich das Risiko in einen Rechtsstreit zu geraten in immenser Höhe. Bei einem solchen Rechtsstreit können enorm hohe Kosten (Beratung, Vertretung, Gerichtskosten) entstehen. Mit einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung ist jeder Gewerbetreibende also auf der sicheren Seite, sodass keine unvorhersehbaren Kosten auf einen zukommen.

Umfang des Gewerbeschutzrechts im Falle einer Versicherung
Sollte ein Gewerbetreibender mit Versicherung in einen Rechtsstreit geraten, geht es zunächst darum, welche Kosten von der gewerblichen Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Zunächst werden in der Regel juristische Erstberatungen und die Kosten für eine angestrebte, außergerichtliche Einigung erstattet. Wird dennoch ein gerichtlicher Rechtsstreit aufgenommen, sind regelmäßig Anwalts- und Gerichtskosten, mögliche Kautionen als Darlehen, Sachverständigenkosten, Gutachterkosten sowie Anwalts- und Gerichtskosten mit versichert und erstattungsfähig. Allerdings hängt die Übernahme von den Kosten im Einzelfall von den beantragten Leistungsumfängen ab. Im Vorhinein besteht bei Abschluss der gewerblichen Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit der Beratung, welche Themenfelder und Rechtsgebiete abgedeckt werden soll. Diese hat ebenfalls Einfluss auf die Kosten für eine solche Versicherung. Wenden Sie sich beispielsweise an die GESTHUYSEN Patentanwälte, wenn Sie Hilfe im gewerblichen Rechtsschutz benötigen.

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