Das Erbfälle einmal ganz glatt laufen, kommt beinahe nicht vor. Meistens gibt es doch einige Unstimmigkeiten oder man ist sich über die gesetzlichen Pflichtanteile nicht ganz im Klaren. Zwar kann ein Erblasser seine Testamente und Schenkungen notariell Beurkunden lassen, allerdings wird dies in der Praxis eher selten gemacht, da die Kosten für einen Notar hier in vieler Leute Köpfe den Nutzen nicht decken. Allerdings hat diese Beurkundung den Zweck zu bezeugen, dass es sich bei dem Testament um ein rechtlich einwandfreies Dokument handelt. Sollte also ein Dokument dieser Art notariell beurkundet sein, ist eher davon auszugehen, dass das Testament so rechtlich bestandskräftig ist.

Ein Fachanwalt für Erbrecht macht Sinn, wenn die Familienverhältnisse ein wenig angespannt oder sogar zerrüttet sind. Hier bietet ein Erbfall und ein Streit über das Erbe Anlass diese Kluft immer noch größer werden zu lassen. Meistens ist es dann auch der Fall, dass einige Erben nicht zufrieden sind mit dem Ergebnis, welches nun aus der Testamentsverkündung hervorgeht. Hier hat man nun die Möglichkeit, einen Anwalt für Erbrecht einzuschalten, der sich den Interessen seiner Mandanten verpflichtet fühlt und letztlich auch versucht, eben diese durchzusetzen. Sollte es sich nun also um besonders große Erbmassen handeln, ist es durchaus sinnvoll, eventuell einen Anwalt für Erbrecht bereits im Vorfeld einzuschalten, da dieser die Möglichkeit hat, mit einem juristischen Blick die zu erbende Masse zu begutachten. Zudem hat eine außenstehende Person den Vorteil, dass sie emotional nicht in den Tod des Erblassers eingebunden ist und daher neutral auf das Geschehen blicken kann. Auch das kann in einem solchen Fall helfen. Man darf nicht vergessen, dass hinter jedem Erbe ein Todesfall steht, der oftmals in der nahestehenden Verwandtschaft eingetreten ist. Somit ist also eine Verkündung des Erbes oftmals eine hoch emotionale Sache. Da kann es schon mal helfen, einen Außenstehenden zur Seite zu haben, der sich lediglich um die Durchsetzung der geforderten Erbmasse kümmert und keinerlei Bezug zu dem Verstorbenen oder den anderen Erben hat.

Es ist also festzustellen, dass die Erben oftmals auch ohne anwaltliches Zutun zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen. Sollte allerdings nicht klar sein, ob eine solche Lösung gefunden werden kann oder ist die Erbmasse schlicht unermesslich hoch, sollte über das Einschalten eines Fachanwaltes nachgedacht werden. Dieser bietet neben dem Fachwissen den alles entscheidenden Vorteil, nicht in der Familie zu sein und keinerlei Bezug zu dem Verstorbenen zu haben. Somit kann er die Interessen seines Mandanten problemlos auch gegenüber der Familie durchsetzen und hat auch nicht bei Testamentsverkündungen oder Prozessen mit den emotionalen Problemen, die ein solcher Todesfall mit sich bringt, zu kämpfen.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Uwe Woltmann Rechtsanwalt und Notar, nachgelesen werden.

 

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