Was macht ein Rechtsanwalt?
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, Ihre Mandanten in einem Rechtsfall zu beraten, schriftliche Arbeiten mit der Gegenseite zu übernehmen und den Mandanten vor Gericht zu vertreten. Ein allgemeiner Rechtsanwalt deckt die grundsätzlichen Bereiche, in denen es zu Rechtsstreitigkeiten kommen kann, ab. Egal, ob es sich um einen Streitfall im Verkehrsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Nachbarschaftsrecht oder Familienrecht handelt, in diesen Bereichen haben fast alle Anwälte ein gewisses Grundwissen und vertreten ihre Mandanten auf dem Rechtsweg bis zum abschließenden Gerichtsurteil.

Fachanwälte
Rechtsanwälte gibt es für viele verschiedene Fachbereiche. Es ist nicht selten, dass sie sich spezialisieren und nur einen gewissen Themenbereich abdecken. Große Kanzleien haben meistens Fachleute für alle verschiedenen Bereiche. So gibt es beispielsweise Fachleute fürs Markenrecht, Urheberrecht, Erbrecht oder Steuerrecht. Wer Fachanwalt in solch einem Bereich ist, kann sich glücklich schätzen, ein sehr hohes Einkommen verdienen zu können.

Wie wird man Rechtsanwalt?
Man muss nach dem Abitur Jura studieren, um Rechtsanwalt werden zu können. Um sich Volljurist nennen zu können und als Anwalt arbeiten zu können, muss man das zweite Staatsexamen sowie erfolgreich ein Rechtsreferendariat absolvieren. In der Regel studiert man neun Semester Jura. Bis man inklusive des Referendariats vollständig ausgebildet ist, dauert es etwa sieben Jahre. Danach kann man endlich als Anwalt praktizieren. Fachanwälte müssen zudem zunächst drei Jahre praktiziert haben und einige Fortbildungen besuchen. Sie sind die Anwälte, die letztendlich das höchste Einkommen in ihrer Berufsbranche erzielen.

Wer bezahlt einen Rechtsanwalt, wenn man ihn benötigt?
Wenn man einen Rechtsanwalt benötigt, sind oft die Kosten ein Problem. Nicht jeder kann sich ihn leisten. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, hat Glück. Denn diese dient dazu, im Streitfall die Rechts- und Gerichtskosten zu übernehmen. Wichtig ist hierbei, dass der Bereich, in welchem der Streitfall besteht, auch von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird. So sind Bereiche wie Strafrecht und Arbeitsrecht nicht immer zwingend in einer solchen Versicherung enthalten. Fast alle Rechtsschutzversicherungen decken jedoch das Verkehrsrecht oder Mietrecht ab. Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, muss normalerweise alle Kosten aus seiner eigenen Tasche zahlen. Man hat die Möglichkeit, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Die bekommt aber nur derjenige, der wirklich arm und mittellos ist und daher keinerlei Möglichkeit hätte, sich durch eigene finanzielle Mittel verteidigen zu lassen.

Wie rechnet ein Rechtsanwalt ab?
Für die Leistungen, die Rechtsanwälte erbringen, gibt es exakte Tabellen, nach denen sie abrechnen können. Die Vergütung richtet sich nach den Gebühren aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hier ist alles ganz klar geregelt und transparent. Beide Seiten wissen so exakt, was wofür berechnet werden kann. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass zwischen dem Anwalt und Mandanten eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wird, die die Vergütung regelt.

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