Geht es um das Thema Arbeitsrecht, so treten besonders häufig wichtige Fragen auf. Nicht selten wird hier auch ein kompetenter Anwalt konsultiert. Doch nicht für jedes Arbeitsverhältnis gelten die gleichen Rechte. Viele Menschen haben heute einen Minijob, daher ist es umso wichtiger, dass man sich auch hier einmal die arbeitsrechtlichen Bedingungen genauer vor Augen führt.

Ein Minijob kann in jedem Alter und mit jedem Status ausgeführt werden
Ob Student, Rentner, Hausfrau oder Vollzeitbeschäftigter mit Nebenjob, viele Menschen haben einen Minijob. Hat man hierbei eigentlich auch gewisse Rechte gegenüber dem Arbeitgeber? Braucht man hier überhaupt einen schriftlichen Vertrag oder sind mündliche Vereinbarungen als vollkommen ausreichend zu betrachten? Nicht selten werden hier einige arbeitsrechtliche Aspekte übersehen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Wer im Minijob nicht arbeitet, bekommt auch nichts, heißt es oft. Diese weit verbreitete Grundannahme ist jedoch leider absolut falsch. Nur in den ersten Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht kein Recht auf die Lohnfortzahlung. Erkrankt ein Minijobber, muss er für den entsprechenden Tag, an dem er im Dienstplan stand, den vollen Lohn erhalten. Nur für Überstunden und Zuschläge (Nacht, Sonntag) muss der Arbeitgeber nicht aufkommen.

Urlaub
Im Gegensatz zum weitverbreiteten Irrenglauben erwerben auch Minijobber Urlaubsansprüche. Der Urlaub wird jedoch anteilig berechnet. Wer sich nicht ganz sicher ist, kann den Urlaubsrechner der Minijobzentrale verwenden.

Benötigt man einen Arbeitsvertrag?
Nicht wenige Minijobber arbeiten ohne einen schriftlichen Vertrag. Das ist jedoch sehr problematisch. Zwar dürfen Arbeitsverträge grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, jedoch ist im Streitfall der Nachweis dann häufig ganz besonders schwierig. Erstellt der Arbeitgeber keinen klassischen Arbeitsvertrag ist er zumindest verpflichtet ein A4 Blatt mit den wichtigsten Eckdaten zu erstellen. Hierzu zählen zum Beispiel: Stundenlohn, Auszahlungstermin oder die Kündigungsfrist. Ein ausführlicher Arbeitsvertrag wirkt in der Regel allerdings seriöser.

Auch die Arbeit als Freelancer ist möglich
Das Arbeitsrecht kennt auch sogenannte Freelancer oder freie Mitarbeiter. Hier gibt es einige sehr wichtige Besonderheiten zu beachten. Hier gibt es kein Geld bei Erkrankung. Wird man krank, verdient man auch nichts. Besitzt man einen Online-Shop, so können die Kunden hier weiterhin einkaufen. Besonders Freelancer, die Dienstleistungen erbringen, haben hier jedoch oft das Nachsehen. Freelancer können nicht nur einfach Dinge abarbeiten, sondern müssen auch Kunden gewinnen. Dies gelingt zum Beispiel durch Werbung. Die Werbung muss geplant und auch durchgeführt werden. Dies alles kostet sehr viel Zeit und vor allem auch Zeit, in der man zunächst noch kein Geld verdient. Letztlich eignet sich die Arbeit als Freelancer für alle Menschen, die ihr eigener Chef sein wollen und besonders viel Disziplin an den Tag legen. Freelancer sind im rechtlichen Arbeitssinne nicht abhängig beschäftigt.

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