Verkehrsrecht
Mit dem Begriff Verkehrsrecht wird allgemein das Straßenverkehrsrecht bezeichnet. Jeder Bürger ist täglich als Autofahrer, Fahrrad- und Motorradfahrer oder als Fußgänger Teil des Straßenverkehrs und muss die entsprechenden Vorschriften und Regeln einhalten. Das Straßenverkehrsrecht soll einen funktionstüchtigen und sicheren Verkehrsfluss gewährleisten. Zum Verkehrsrecht gehören ebenfalls das Luftfahrtsrecht, das Eisenbahnrecht und das Seeschifffahrtsrecht sowie das Recht über den Verkehr auf den Wasserstraßen der Binnenschifffahrt.
Durch die Vielfalt der Vorschriften und Regelungen stellt das Straßenverkehrsrecht einen sehr komplexen Rechtsbereich dar.