Arbeitsrecht
Schon im 19. Jahrhundert waren Formen des Arbeitsrechtes erkennbar. Heutzutage ist dieses Recht dazu da, um dem unselbstständigen Arbeiter rechtlich zu unterstützen. Dabei unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Recht. Ersteres beinhaltet die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und behandelt Themen, wie beispielsweise Teilzeit und den Kündigungsschutz. Das kollektive Arbeitsrecht dient dazu, um das Verhältnis der Arbeitnehmer zu einem oder mehreren Arbeitgebern, beispielsweise durch Tarifverträge zu regeln. Ebenfalls der Mindestlohn, sowie der Tariflohn und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind im Recht für Arbeit geregelt.