Anwalt Erbrecht
Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten in allen erbrechtlichen Fragen. Die Rechtsgrundlage dieses Fachgebiets wird durch das Erbrecht dargestellt. In diesem Gesetzestext sind alle relevanten Bestimmungen und Verordnungen festgelegt, die den Nachlass Verstorbener betreffen und den Übergang von Rechten und Pflichten an die Erben regeln. Zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Anwalt für Erbrecht ist der Fachanwalt oft auch als Notar tätig, der als Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker unterschiedliche Aufgaben wahrnimmt.