Das WEG Recht regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander
Wer Eigentümer einer Eigentumswohnung ist, muss sich mit verschiedenen Gegebenheiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft abfinden. Es ist klar, dass das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander geregelt sein muss. Nur in dem Fall kann man davon ausgehen, dass ein friedliches Miteinander überhaupt möglich ist. So muss zum Beispiel feststehen, welche Veränderungen ein Miteigentümer an seiner Wohnung vornehmen kann. Wenn davon die anderen Miteigentümer betroffen sind, kann es sein, dass das WEG Recht, wie es beispielsweise von Rechtsanwalt Robert Düpmeier vertreten wird, die Zustimmung dieser verlangt.