Anwalt für Erbrecht: eine sinnvolle Hilfe
Das Erbfälle einmal ganz glatt laufen, kommt beinahe nicht vor. Meistens gibt es doch einige Unstimmigkeiten oder man ist sich über die gesetzlichen Pflichtanteile nicht ganz im Klaren. Zwar kann ein Erblasser seine Testamente und Schenkungen notariell Beurkunden lassen, allerdings wird dies in der Praxis eher selten gemacht, da die Kosten für einen Notar hier in vieler Leute Köpfe den Nutzen nicht decken. Allerdings hat diese Beurkundung den Zweck zu bezeugen, dass es sich bei dem Testament um ein rechtlich einwandfreies Dokument handelt.