Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
In Deutschland gibt es zahlreiche Gesellschaftsformen. Man unterscheidet die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaften. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass es in Deutschland über eine Million Gesellschaften gibt. Die Anforderungen an das Gesellschaftsrecht, auch im Kontext der Europäischen Union werden nicht kleiner. Daher wurde im Jahre 2005 von der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen den "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" in Deutschland einzuführen. Die Voraussetzung um als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht arbeiten zu können ist der erfolgreiche Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Handels- und Gesellschaftsrecht.